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   LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 99/11   

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https://dejure.org/2012,35418
LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 99/11 (https://dejure.org/2012,35418)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2012 - 5 Sa 99/11 (https://dejure.org/2012,35418)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11 (https://dejure.org/2012,35418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 611 Abs 1 BGB
    Arbeitgeberwechsel - Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung - TV Ratio Telekom

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rationalisierungsschutz bei Vermittlung von Dauerarbeitsplätzen in Geschäftsmodelle; Feststellungsklage zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zur bisherigen Arbeitgeberin bei ausdrücklicher Ablehnung eines dreiseitigen Rechtsgeschäfts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rationalisierungsschutz bei Vermittlung von Dauerarbeitsplätzen in Geschäftsmodelle; Feststellungsklage zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zur bisherigen Arbeitgeberin bei ausdrücklicher Ablehnung eines dreiseitigen Rechtsgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 99/11
    Ferner würde auch formell insoweit das gesetzlich normierte Schriftformerfordernis des § 623 BGB und dessen Warn-, Klarstellungs- und Beweisfunktion (vgl. hierzu BAG vom 17.12.2009 - 6 AZR 242/09 - zitiert nach Juris, Rz.25 m. w. N.) nicht zum Zuge kommen.
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 739/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 99/11
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG vom 20.05.2010 - 8 AZR 739/08 - zitiert nach Juris, Rz. 24).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung,

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 99/11
    Dem folgt das Berufungsgericht und legt nach eigener Prüfung ebenso wie das Arbeitsgericht die Gründe des Urteils des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (5.10.2010 - 3 Sa 110/10 - , juris) seiner Entscheidung zugrunde:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - 14 Sa 1867/11

    Verwirkung - Klagerecht - Beschäftigungsanspruch

    Der Kläger hat seinen Willen, das zuvor mit der Beklagten begründete Arbeitsverhältnis nicht beenden zu wollen, deutlich zum Ausdruck gebracht (vgl. ebenso LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11 in einem Parallelfall).

    Denn ein bloßes Schweigen im Rechtsverkehr stellt grundsätzlich keine Willenserklärung dar (vgl. entsprechend LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 2 Sa 136/10; LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11 in Parallelfällen).

    Ferner würde auch formell insoweit das gesetzlich normierte Schriftformerfordernis des § 623 BGB und dessen Warn-, Klarstellungs- und Beweisfunktion nicht zum Zuge kommen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11).

    Gerade hieraus wird aber deutlich, dass die Tarifvertragsparteien § 623 BGB Rechnung tragen wollten und Rechnung getragen haben und selbst von der Notwendigkeit des Abschlusses von schriftlichen Auflösungsverträgen ausgegangen sind (vgl. ebenso LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 2 Sa 136/10; LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11).

    Angesichts dessen kann unter Beachtung der allgemeinen Auslegungsregeln nicht in den TV Ratio hineininterpretiert werden, dass die Tarifvertragsparteien ohne ausdrückliche Normierung, vielmehr konkludent eine tarifkonstitutive Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Form einer Auflösungsnorm bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem neuen Arbeitgeber geregelt haben und regeln wollten (vgl. ebenso LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11).

    Bei der Beklagten konnte angesichts dessen zu keinem Zeitpunkt der schutzwürdige Eindruck entstehen, der hiesige Kläger werde sie trotz seiner Weigerung, den Auflösungsvertrag zu unterzeichnen, nicht mehr in Anspruch nehmen (vgl. entspr. ebenso LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11).

    Im Gegenteil: Der Kläger hätte sich im Falle früherer Geltendmachung seines Feststellungsbegehrens der Gefahr ausgesetzt, eine entsprechende Klage wegen des Fehlens eines Feststellungsinteresses zu verlieren (vgl. entspr. ebenso LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2014 - 7 Sa 466/14

    Sozialplanabfindung - Sonderprämie für Klageverzicht - beurlaubter Beamter -

    Sie wisse lediglich, dass vier ihrer Arbeitnehmer sich ihre Beschäftigung bei der U AG in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten über zwei Instanzen erstritten hätten und es insgesamt vier - anonymisierte - rechtskräftige Urteile des LAG Schleswig-Holstein (vom 5. Oktober 2010 - 2 Sa 136/10, 3 Sa 110/10 und 137/10) sowie des LAG Hamburg (vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11) in diesem Zusammenhang gebe.

    Etwaige Rückkehrrechte früherer Arbeitnehmer der U zu dieser lassen sich vielmehr nur daraus ableiten, dass ein zuvor zwischen diesen und der U bestehendes Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet wurde, weil es entweder an einem schriftlichen Beendigungstatbestand (§ 623 BGB) fehlt (so im vom Arbeitsgericht Hamburg am 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 - Anlage A10, Bl 33 ff. d. A. entschiedenen Fall, bestätigt durch LAG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11 - Anlage A10, Bl. 45 ff. d. A.) oder weil das Arbeitsverhältnis jener Arbeitnehmer im Wege des Betriebsübergangs von der U auf andere Arbeitgeber überging und ein Widerspruch gegen diesen Betriebsübergang aufgrund einer fehlerhaften Belehrung nach § 613a Abs. 5 BGB noch möglich ist (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - NZA-RR 2012, 507, 509).

    In Anbetracht dessen dass die Z den Geschäftsbetrieb der V bereits zum 1. Januar 2008 von der U gekauft hat, ist es nicht fernliegend zu problematisieren, ob neben dem zeitlichen auch das Umstandsmoment einer Verwirkung gegeben ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 1527/13, S. 19; verneint im vom Arbeitsgericht Hamburg am 11. Oktober 2011 - 9 Ca 170/11 - Anlage A10, Bl 33 ff. d. A. entschiedenen Fall, bestätigt durch LAG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11 - Anlage A10, Bl. 45 ff. d. A.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2013 - 5 Sa 149/13

    Arbeitgeberwechsel, Arbeitsplatz, neuer, Vermittlung, Vertrag (dreiseitig),

    Auch ein dreiseitiger Vertrag, mit dem ein anderer Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis eintritt, unterliegt im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber dem Schriftformerfordernis gemäß § 623 BGB (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.05.2012 - 5 Sa 99/11 -, Rn. 33, juris; LAG Hamm, Urt. v. 25.08.2011 - 17 Sa 498/11 -, Rn. 101, juris; ErfK/Müller-Glöge, 14. Aufl., Rn. 4 zu § 623 BGB).

    Die Berufungskammer schließt sich insoweit in jeder Hinsicht den Ausführungen der 3. Kammer des hiesigen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 05.10.2010 an (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 05.10.2010 - 3 Ca 110/10 -, Rn. 53 - 56, juris; LAG Köln, Urt. v. 19.07.2012 - 7 Sa 79/12 -, Rn. 24 ff., juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 13.11.2012 - 5 Sa 17/12 -, Rn. 37 ff., juris; LAG Hamburg, Urt. v. 16.05.2012 - 5 Sa 99/11 -, Rn. 39 ff., juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 11 Sa 78/13

    Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans -

    Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sozialplans habe sie nur gewusst, dass vier ihrer Arbeitnehmer sich ihre Beschäftigung bei der DT AG in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten über zwei Instanzen erstritten hätten und es insgesamt vier rechtskräftige Urteile des LAG Schleswig-Holstein (Urteile v. 05.10.2010 - 2 Sa 136/10; 3 Sa 110/10 und 137/10) sowie des LAG Hamburg (Urteil v. 16.05.2012 - 5 Sa 99/11) in diesem Zusammenhang gegeben habe.
  • ArbG Hagen, 19.03.2015 - 4 Ca 10/15

    Zahlung von Vergütungsdifferenzbeträgen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme

    Auch bei der Beklagten selbst konnte angesichts dieser von ihr in Erfahrung gebrachten Umstände nicht der schutzwürdige Eindruck entstehen, dass die Klägerin trotz ihrer Weigerung, den angebotenen Änderungsvertrag zu unterzeichnen, sie nicht mehr in Anspruch nehmen werde (vgl. LAG Hamburg, Urt. v. 16.05.2012, 5 Sa 99/11, zit. nach juris ).
  • LAG Hamburg, 10.12.2014 - 6 Sa 40/14

    Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie für beurlaubte Beamte

    In ihren Entscheidungen waren die Gerichte (LAG Schleswig-Holstein, Urteile vom 05.10.2010, Az. 2 Sa 136/10, 3 Sa 110/10 und 3 Sa 137/10, LAG Hamburg, Urteil vom 16.5.2012, Az. 5 Sa 99/11, alle veröffentlicht in juris) von einem fortbestehenden (ruhenden) Arbeitsverhältnis der Kläger mit der Deutschen Telekom AG ausgegangen, da die Arbeitsverhältnisse mit der Deutschen Telekom AG bei Übertritt in die V. nicht ordnungsgemäß beendet worden waren.
  • LAG Hamburg, 01.10.2015 - 2 Sa 70/14

    Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie - Differenzierung

    In ihren Entscheidungen waren die Landesarbeitsgerichte (LAG Schleswig-Holstein, Urteile vom 05. Oktober 2010 - 2 Sa 136/10, 3 Sa 110/10 und 3 Sa 137/10 - LAG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11-, juris) von einem fortbestehenden - ruhenden - Arbeitsverhältnis der Kläger mit der DTAG ausgegangen, da die Arbeitsverhältnisse mit der DTAG bei Übertritt in die VTS nicht ordnungsgemäß beendet worden waren.
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